Schenkung (Zuwendung, unentgeltlich) |
Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen eine andere Person bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Ist die Schenkung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht die andere Person die Schenkung vorher abgelehnt hat.
Wird die Schenkung sofort vollzogen, spricht man von einer Handschenkung. Sie ist formlos möglich. In gesetzlich genau bestimmten Fällen, lässt sich eine Schenkung auch wieder rückgängig machen, etwa wegen Verarmung oder groben Undank des Beschenkten.
Rechtsgrundlagen:
§§ 516 bis 534 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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