Vorgerichtliches Bemühen zur Schuldenreduzierung |
Vorgerichtliches Bemühen zur Schuldenreduzierung: Der Schuldner ist zunächst verpflichtet, auf der Grundlage eines Plans eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu versuchen. Gemeint ist ein Übereinkommen zwischen Gläubiger und Schuldner, wie die Schulden abgebaut werden sollen.
Dies ist eine notwendige Voraussetzung für das Verbraucherinsolvenzverfahren. Ziel dieser Regelung ist es, möglichst viele Insolvenzverfahren durch eine vorherige gütliche Einigung zu vermeiden. Darin besteht die "erste Stufe" des Privatinsolvenzverfahrens.
Der Schuldner muss zusammen mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung vorlegen, die von einer geeigneten Person oder Stelle (z. B. Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte) ausgestellt ist und aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist. Der Plan ist beizufügen und die wesentlichen Gründe für sein Scheitern sind darzulegen.
Für den einzelnen Gläubiger ist eine vorgerichtliche Einigung interessant, weil
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