Ausschlagung/ErbscheinDie Berufung zum Erben erfolgt in der Regel ohne dessen Mitwirkung. Mit Entstehen der Erbenstellung übernimmt der Erbe den vollständigen Nachlass, d. h. er bekommt die Vermögensgegenstände, haftet aber auch für die Schulden.
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Eine Ausschlagung hat durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Erklärung kann dabei entweder...
Die Beerdigungskosten muss grundsätzlich der Erbe tragen. Sind keine Erben vorhanden oder alle z. B. wegen einer Ausschlagung nicht mehr zu Erben berufen, so trifft die Kostentragungspflicht denjenigen, der...
Ob der Erbe einen Erbschein benötigt, hängt von der Art des Rechtsgeschäfts ab, das er im Zusammenhang mit seiner Erbenstellung vornehmen will. Ist kein notarielles Testament vorhanden, ist z. B. für Umschreibungen im...
Einen Nachweis über die Erbenstellung in Form eines Erbscheins erteilt das Nachlassgericht auf Antrag. Antragsberechtigt sind der Erbe, der Miterbe, der Nacherbe für den Nacherbfall sowie ggf. der Nachlass- und Insolvenzverwalter und...
Eine Ausschlagungserklärung kann grundsätzlich nur ein Volljähriger abgeben. Für ein minderjähriges Kind müssen dies die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil machen. Wollen Eltern für ihr Kind ausschlagen, müssen sie...
Das Erbscheinsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet, ist aber ein Amtsermittlungsverfahren. Das bedeutet, dass das Gericht den Erbschein nur erteilen darf, wenn es von der Richtigkeit der...
Eine Ausschlagung ist nicht mehr möglich, wenn die Erbschaft bereits angenommen wurde. Eine Annahme kann dabei durch ausdrückliche Erklärung, aber auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen...
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