Begleitname - Namen voranstellen oder anfügen |
Der Ehegatte, dessen Namen nicht zum Ehenamen wurde, kann seinen Geburtsnamen oder den gegenwärtig geführten Namen dem gemeinsamen Ehenamen voranstellen oder anfügen (sog. Begleitname).
Beispiel: Frau Meyer und Herr Kraus heiraten und wählen ''Meyer'' als Ehenamen. Der Mann kann seinen Namen ''Kraus'' als Begleitnamen führen, d. h. sich ''Meyer-Kraus'' oder ''Kraus-Meyer'' nennen.
Der Ehegatte, dessen Name Ehename geworden ist, darf jedoch keinen Begleitnamen führen.In dem oben genannten Beispiel darf sich Frau Meyer, da ihr Name als Ehename bestimmt wurde, nicht wie ihr Mann ''Meyer-Kraus'' oder ''Kraus-Meyer'' nennen!
Rechtsgrundlage:
§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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