Vorsorgevollmacht - Dokument der Vorsorge |
In einer Vorsorgevollmacht setzt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen des eigenen Vertrauens als Bevollmächtige für den Fall ein, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann bzw. nicht mehr entscheidungsfähig ist. Es ist ein Dokument der Vorsorge. Ist eine umfassende Vorsorgevollmacht vorhanden, wird eine sonst eventuell notwendige Betreuung vermieden.
Die Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht. Der Bevollmächtigte unterliegt daher - anders als ein bestellter Betreuer - nicht der gerichtlichen Aufsicht und Abrechnungskontrolle. Er wird auch nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern kann, wenn die Voraussetzungen der Bevollmächtigung erfüllt sind, sofort tätig werden.
Die Vorsorgevollmacht ist sowohl zeitlich als auch auf bestimmte Aufgabenbereiche (z. B. vermögensrechtliche Angelegenheiten, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung etc.) beschränkbar. Ist für ein bestimmtes Gebiet ein Bevollmächtigter vorgesehen, darf das Gericht in diesem Bereich grundsätzlich keine Betreuung anordnen.
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