Familienrecht Urteile 2021 |
26.08.2021
Mit Beschluss vom 8. Juni 2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Einwilligung in eine medizinische Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers in der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie im anschließenden Maßregelvollzug erteilt wurde (Az.: 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18).
Der im Maßregelvollzug untergebrachte Beschwerdeführer wurde auf Antrag des behandelnden Bezirkskrankenhauses wiederholt medizinisch zwangsbehandelt, obwohl er zuvor schriftlich niedergelegt hatte, nicht mit Neuroleptika behandelt werden zu wollen. Die der Zwangsbehandlung zugrundeliegenden fachgerichtlichen Beschlüsse halten einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand.
Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unzureichend Rechnung getragen. Die Beschlüsse wurden aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2021)