Arbeitszeit - Kostenloser RatgeberKostenloser Ratgeber: Die Regelungen zur Arbeitszeit sind komplex. Die wichtigsten finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Neben den klaren grundsätzlichen Regelungen - wie dem 8-Stunden-Werktag - gibt es eine Vielzahl von oft branchenbezogenen Ausnahmen.
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Arbeitsbereitschaft: Der Arbeitnehmer ist an der Arbeitsstelle anwesend und muss jederzeit bereit sein, die Arbeit aufzunehmen (z. B. Standzeiten bei Taxifahrern, Fernfahrer beim Beladen oder Entladen des Lkw). Er befindet sich bei...
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich...
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Das sind Arbeiter, Angestellte und die erwachsenen Auszubildenden. Das ArbZG gilt nicht für leitende Angestellte und Chefärzte. Das ArbZG gilt weiterhin nicht...
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Der Beginn der Nachtzeit kann durch Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festgelegt werden...
Für die Frage, ob Reisezeit arbeitsschutzrechtlich erheblich ist, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer während der Reisezeit in einem Umfang beansprucht wird, der eine Einordnung als Arbeitszeit erfordert. Folgende Grundsätze haben sich herausgebildet...
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen...
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Ausnahmen hiervon gibt es für Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege...
Es besteht ein grundsätzliches gesetzliches Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Eine Beschäftigung ist aber möglich in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung...
Die Frage, ob die Umkleidezeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten ist, ist umstritten. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer für das Anlegen von Dienstkleidung aufwendet, wird aber eine Vergütung geschuldet,
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